Deutschland – ein „legitimierter Schurkenstaat“?
Warum demokratische Legitimation kein Freibrief für wirtschaftliche Fehlentscheidungen und staatliche Selbstüberforderung ist
Ein wirtschaftspolitischer Kommentar von Marc Kollmeier | Kollmeier Unternehmensberatung
Stand: 5. November 2026
Ein Staat darf Steuern erheben, Regeln setzen und deren Einhaltung durchsetzen. Aber wer weitreichende Befugnisse gegenüber Bürgern und Unternehmen besitzt, muss sich auch an entsprechend hohen Maßstäben messen lassen.
Wer Leistung einfordert, muss selbst leistungsfähig sein. Wer mit dem Geld anderer Menschen wirtschaftet, muss dessen Verwendung rechtfertigen. Und wer Verantwortung verlangt, darf die Verantwortung für das eigene Handeln nicht hinter Zuständigkeiten und Verfahren verschwinden lassen.
Meine Kritik richtet sich deshalb nicht gegen den Staat als solchen. Sie richtet sich gegen ein Missverhältnis: hohe Ansprüche an Bürger und Unternehmen auf der einen Seite – nachweisbare Schwächen bei Wirtschaftlichkeit, Umsetzung und Verwaltungsleistung auf der anderen.
Die Frage nach einem „legitimierten Schurkenstaat“ ist bewusst provokant. Als sachliche Gesamtbeschreibung Deutschlands wäre dieser Begriff durch die hier betrachteten Befunde nicht gedeckt. Er bringt jedoch eine Sorge auf den Punkt, die politisch ernst genommen werden sollte:
Was geschieht, wenn staatliche Entscheidungen zwar formal legitimiert sind, ihre wirtschaftlichen Folgen aber die Handlungsfähigkeit derjenigen beeinträchtigen, die diesen Staat finanzieren?
Demokratisch gewählt bedeutet nicht wirtschaftlich unfehlbar
Das Grundgesetz verbindet demokratische Legitimation ausdrücklich mit rechtlichen Grenzen. Artikel 20 bindet die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die vollziehende Gewalt sowie die Rechtsprechung an Gesetz und Recht. Eine parlamentarische Mehrheit schafft damit keine unbegrenzte Verfügungsmacht über Bürger und Unternehmen.
Für die politische Bewertung bedeutet das: Eine ordnungsgemäß zustande gekommene Entscheidung ist nicht allein deshalb wirtschaftlich vernünftig, praktisch umsetzbar oder gesellschaftlich gerecht.
Eine Regierung muss Entscheidungen treffen können. Aber sie muss sich ebenso daran messen lassen, ob ihre Maßnahmen funktionieren, welche Nebenwirkungen entstehen und ob sie erkannte Fehler korrigiert.
Demokratische Legitimation begründet Verantwortung. Sie ersetzt sie nicht.
Die Belastung von Arbeit ist keine bloße Wahrnehmung
Die OECD weist für Deutschland im Jahr 2025 einen Steuer- und Abgabenkeil von 49,3 Prozent für einen alleinstehenden, kinderlosen Arbeitnehmer mit Durchschnittsverdienst aus. Der OECD-Durchschnitt lag bei 35,1 Prozent. Deutschland hatte für diesen Modellhaushalt nach Belgien den zweithöchsten Wert.
Wichtig ist die genaue Bedeutung: Die 49,3 Prozent beziehen sich auf die gesamten Arbeitskosten einschließlich der Arbeitgeberbeiträge. Es handelt sich nicht um einen Einkommensteuersatz und auch nicht um eine pauschale Abgabenquote für alle Bürger. Eingerechnet werden insbesondere Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.
Gerade diese Unterscheidung macht die unternehmerische Frage deutlich: Wie viel muss ein Betrieb für einen Arbeitsplatz aufbringen, damit beim Beschäftigten ein bestimmtes Nettoeinkommen ankommt?
Soziale Absicherung hat einen Wert und muss finanziert werden. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede Höhe und jede Ausgestaltung der Finanzierung wirtschaftlich zweckmäßig ist.
Mein Maßstab wäre: Ein leistungsfähiger Sozialstaat muss nicht nur Leistungen versprechen. Er muss auch die wirtschaftliche Basis erhalten, aus der diese Leistungen bezahlt werden.
Zum Gesamtbild gehören auch Entlastungen
Die Behauptung, es gebe ausschließlich Steuererhöhungen, wäre allerdings falsch. Der Grundfreibetrag wurde für 2026 auf 12.348 Euro angehoben. Außerdem sieht § 23 Körperschaftsteuergesetz bereits eine schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab 2032 vor; die erste Stufe beginnt 2028. Das betrifft die Körperschaftsteuer, nicht die gesamte Unternehmenssteuerbelastung.
Diese Maßnahmen verdienen Anerkennung. Sie beantworten aber noch nicht die entscheidende Frage: Welche Entlastung kommt insgesamt und zu welchem Zeitpunkt bei einem konkreten Haushalt oder Betrieb an?
Deshalb sollten politische Entlastungsversprechen nicht isoliert beurteilt werden. Maßgeblich ist die Gesamtwirkung aus Steuern, Beiträgen, Gebühren und den Kosten der einzuhaltenden Vorschriften.
Eine Staatsquote über 50 Prozent verlangt eine Debatte über Ergebnisse
Nach der im September 2026 veröffentlichten Übersicht des Bundesfinanzministeriums lag die deutsche Staatsquote für 2025 bei vorläufig 50,2 Prozent. Der Wert beruht auf dem Berechnungsstand August 2026 und beschreibt die Staatsausgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt.
Diese Quote bedeutet weder, dass der Staat die Hälfte aller Unternehmen besitzt, noch beweist sie für sich genommen eine sozialistische Wirtschaftsordnung. Sie ist ein Ausgabenmaß, keine Eigentumsstatistik.
Politisch relevant bleibt ihre Größenordnung trotzdem. Je umfangreicher die öffentlich finanzierten Aufgaben sind, desto wichtiger werden für mich Wirksamkeit, nachvollziehbare Prioritäten und eine belastbare Erfolgskontrolle.
Die Frage lautet deshalb nicht nur:
Wie viel Geld benötigt der Staat?
Sondern ebenso:
Welche Ergebnisse erzielt er mit den Mitteln, die ihm bereits zur Verfügung stehen?
Mehr Geld sollte nicht die automatische Antwort sein, bevor geprüft wurde, ob bestehende Mittel wirksam eingesetzt werden.
Bürokratie: Entlastung muss im Betrieb ankommen
Eine im Oktober 2025 veröffentlichte Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt, wie erheblich die Belastung wahrgenommen wird: 80 Prozent der befragten Betriebe berichteten über höhere Kosten durch gestiegene Bürokratie, 55 Prozent über Produktivitätsverluste. Grundlage waren Angaben von 9.209 Betrieben aus dem ersten Quartal 2025. Es handelt sich um betriebliche Einschätzungen, nicht um einen isolierten Kausalnachweis für jede einzelne Vorschrift.
Auch die neuere Bilanz ist differenziert. Der Nationale Normenkontrollrat meldete zu seinem Jahresbericht 2026 einen Rückgang des jährlichen Erfüllungsaufwands um 6,8 Milliarden Euro. Gleichzeitig seien die Bürokratiekosten für Unternehmen um rund 1,3 Milliarden Euro gestiegen. Der Rat würdigte angestoßene Reformen, bemängelte aber Unterschiede bei Priorität und Umsetzungskraft in den Ministerien. Erfüllungsaufwand und Bürokratiekosten sind unterschiedliche Messgrößen und dürfen nicht einfach gegeneinander aufgerechnet werden.
Für mich folgt daraus: Ein politisch verkündeter Bürokratieabbau muss an konkreten Veränderungen gemessen werden.
Braucht ein Betrieb weniger Zeit für Nachweise? Werden Angaben tatsächlich nur einmal erhoben? Fallen doppelte Prüfungen weg? Werden Genehmigungen verlässlicher?
Ein vereinfachtes Beispiel verdeutlicht die wirtschaftliche Wirkung: Eine Dokumentationspflicht, die unabhängig von der Betriebsgröße monatlich zehn Stunden beansprucht, belastet einen kleinen Betrieb relativ stärker als einen großen. Die gleiche Vorschrift bedeutet deshalb nicht automatisch die gleiche wirtschaftliche Belastung.
Eine Regel ist nicht schon deshalb gut, weil ihr Zweck nachvollziehbar klingt. Auch ihr Aufwand und ihre tatsächliche Wirkung müssen sich rechtfertigen lassen.
Steuergeldverschwendung ist konkret belegbar – aber nicht jede Ausgabe ist Verschwendung
Die Kritik am Umgang mit öffentlichen Mitteln braucht keine pauschalen Verdächtigungen.
Der Bundesrechnungshof nannte in seinen im Dezember 2025 veröffentlichten Bemerkungen unter anderem 35 Millionen Euro Fehlinvestitionen in für den vorgesehenen Zweck unzureichend nutzbare Smartphones des Zolls. Außerdem beanstandete er bei der Unterbringung von Besatzungen während der Modernisierung von vier Fregatten Mehrkosten von mindestens 20 Millionen Euro.
Solche Feststellungen beweisen weder eine kriminelle Gesamtstruktur noch die Unwirtschaftlichkeit sämtlicher Staatsausgaben. Sie belegen aber konkrete Fehlleistungen, die nicht durch einen allgemeinen Hinweis auf die Bedeutung staatlicher Aufgaben erledigt sind.
Meine Forderung lautet deshalb: Wer zusätzliche Belastungen für Bürger und Unternehmen vorschlägt, sollte zugleich offenlegen, welche beanstandeten Ausgaben korrigiert wurden, welche unwirksamen Programme beendet werden und welche organisatorischen Konsequenzen folgen.
Steuergeld ist kein abstrakter Haushaltsposten. Hinter ihm stehen geleistete Arbeit, unternehmerisches Risiko und entgangene private Verwendungsmöglichkeiten.
Ein respektvoller Umgang mit den Bürgern zeigt sich deshalb auch darin, wie sorgfältig der Staat mit ihrem Geld umgeht.
Wenn die Verwaltung selbst zum wirtschaftlichen Risiko wird
Besonders deutlich wird das Problem, wenn eine staatliche Stelle über längere Zeit nicht entscheidet und dadurch finanzielle Belastungen entstehen.
Der Bundesrechnungshof berichtete am 28. April 2026, dass das Bundeszentralamt für Steuern für Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer mehr als 20 Monate benötigte. Es geht dabei um ein besonderes Erstattungsverfahren, nicht um die gewöhnliche Einkommensteuererstattung aller Bürger. Der Rechnungshof warnte ausdrücklich vor erheblichen Zins- und Schadensersatzansprüchen gegen den Bund.
Für einen Betroffenen ist eine solche Verzögerung nicht nur ein Verwaltungsproblem. Geld, das vorerst nicht verfügbar ist, kann nicht für andere Zwecke eingesetzt werden. Entsteht zusätzlich ein staatlicher Zinsschaden, kommt eine weitere öffentliche Belastung hinzu.
Hier liegt für mich eine zentrale Gerechtigkeitsfrage:
Wenn der Staat berechtigterweise Verlässlichkeit von Bürgern und Unternehmen verlangt, muss er sich auch selbst an verbindlichen Leistungsmaßstäben messen lassen.
Nicht jede Verzögerung ist vermeidbar. Komplexe Sachverhalte müssen geprüft werden. Aber Komplexität darf nicht zur unbegrenzten Rechtfertigung mangelnder Bearbeitungskapazität werden.
Staatliche Verantwortung darf nicht folgenlos bleiben
Es wäre falsch zu behaupten, der deutsche Staat müsse für eigene Fehler grundsätzlich nicht einstehen. Artikel 34 des Grundgesetzes enthält Regeln zur Verantwortlichkeit bei Amtspflichtverletzungen; bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt ein Rückgriff vorbehalten. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt von den rechtlichen Voraussetzungen ab.
Ebenso garantiert Artikel 19 Absatz 4 grundsätzlich den Rechtsweg bei einer Verletzung eigener Rechte durch öffentliche Gewalt. Der Bundesrechnungshof wiederum ist verfassungsrechtlich mit der Prüfung von Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung beauftragt.
Diese Kontrollmechanismen sind keine Nebensache. Dass staatliche Fehlleistungen öffentlich dokumentiert werden, ist selbst Ausdruck bestehender Kontrolle.
Die politische Forderung muss deshalb lauten: Diese Kontrolle muss wirksam sein und erkennbare Verbesserungen auslösen.
Ein Prüfbericht sollte nicht nur gelesen werden. Er sollte zu nachvollziehbaren Entscheidungen führen. Ein erkannter Missstand sollte nicht allein deshalb fortbestehen, weil mehrere Stellen zuständig sind.
Für die Kritik braucht es keinen Nachweis von Feindschaft
Ich halte es für wichtig, zwischen Absicht, Wirkung und Verantwortung zu unterscheiden.
Die hier genannten Befunde belegen keine staatliche Gesamtstrategie gegen die eigene Bevölkerung. Sie zeigen hohe Belastungen, konkrete Fehlentscheidungen und organisatorische Defizite.
Das ist politisch bereits erheblich.
Ein Unternehmer muss keine feindliche Absicht nachweisen, um die Folgen einer verzögerten Erstattung zu kritisieren. Ein Beschäftigter muss keine Verschwörung unterstellen, um die Belastung seines Arbeitseinkommens infrage zu stellen. Und ein Bürger muss nicht jede staatliche Institution ablehnen, um eine schlechte Verwendung öffentlicher Mittel scharf zu beanstanden.
Die entscheidende Frage ist nicht, ob sich Verantwortliche selbst gute Absichten zuschreiben. Entscheidend ist, ob sie für erkennbare Folgen Verantwortung übernehmen.
Gerade deshalb sollte die Kritik präzise sein. Wer jede Fehlleistung als Beweis eines umfassenden Schädigungsplans bezeichnet, behauptet mehr, als die Quellen tragen. Wer umgekehrt jede Kritik mit dem Hinweis auf demokratische Verfahren abweist, verwechselt Legitimation mit Unfehlbarkeit.
Was sich aus meiner Sicht ändern muss
Ich würde die politische Debatte an drei überprüfbaren Anforderungen ausrichten.
Entlastung muss als Gesamtwirkung gemessen werden. Nicht die Zahl neuer Entlastungsgesetze sollte im Vordergrund stehen, sondern die Veränderung der tatsächlichen finanziellen und zeitlichen Belastung. Dafür müssen Vergleichsmaßstäbe und Zeiträume offengelegt werden.
Verwaltungsleistung braucht klare Verantwortlichkeiten. Bei wesentlichen Verfahren sollten Bearbeitungsziele, Rückstände und Verbesserungsmaßnahmen transparent sein. Digitalisierung darf nicht nur bedeuten, ein altes Formular auf einen Bildschirm zu verschieben.
Öffentliche Ausgaben brauchen konsequente Wirkungskontrolle. Für wesentliche Programme sollten Ziele, Kosten, Ergebnisse und Konsequenzen bei Nichterreichen nachvollziehbar veröffentlicht werden. Eine Förderung darf aus meiner Sicht nicht allein deshalb fortbestehen, weil sie einmal politisch beschlossen wurde.
Das Ziel ist nicht ein Staat, der sich jeder Verantwortung entzieht. Es ist ein Staat, der seine Aufgaben erfüllt, ohne die Leistungsfähigkeit seiner Bürger und Unternehmen als unbegrenzte Ressource zu behandeln.
Die unternehmerische Konsequenz: Handlungsoptionen statt bloßer Hoffnung
Für meine Beratung ergibt sich daraus eine praktische Schlussfolgerung: Unternehmen sollten ihre Zukunft nicht ausschließlich auf die Erwartung politischer Verbesserungen stützen.
Standorte, Absatzmärkte und Investitionsmöglichkeiten gehören regelmäßig auf den Prüfstand. Dabei kann ein zusätzlicher Auslandsstandort eine Option sein – aber nur, wenn er tatsächlich Kunden erschließt, die Leistungserbringung verbessert oder bestehende Abhängigkeiten verringert.
Eine neue Firmenadresse allein schafft noch keine wirtschaftliche Sicherheit. Und für das Ausland sollte derselbe kritische Maßstab gelten wie für Deutschland: Kosten, rechtliche Verlässlichkeit, persönliche Risiken und die Möglichkeit eines geordneten Rückzugs müssen zusammenpassen.
Standorttreue darf eine bewusste Entscheidung sein. Sie sollte keine ungeprüfte Verpflichtung werden.
Fazit: Ein Staat muss sich an seinem eigenen Anspruch messen lassen
Ist Deutschland damit ein „legitimierter Schurkenstaat“? Die belegten Tatsachen tragen diese pauschale Einordnung nicht.
Sie tragen aber eine scharfe Kritik an einer Politik und Verwaltung, die hohe Anforderungen stellen und zugleich in dokumentierten Fällen an Wirtschaftlichkeit, Umsetzung oder Verlässlichkeit scheitern.
Für mich ist deshalb die wichtigere Frage:
Wie verhindern wir, dass demokratisch legitimierte Macht ihre eigenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Grundlagen beschädigt?
Die Antwort liegt weder in blindem Vertrauen noch in pauschaler Staatsverachtung. Sie liegt in überprüfbarer Leistung, wirksamer Kontrolle, klarer Verantwortung und der Bereitschaft, Fehlentscheidungen zu korrigieren.
Der Bürger muss seine Pflichten erfüllen. Aber er darf verlangen, dass der Staat seine ebenfalls erfüllt.
